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| 28 | 29 | 30 | 31 31.05.2012 18:15-19:45 [RingVL] Der Einsatz von Atomwaffen in bewaffneten Konflikten | |||
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Prof. Dr. Andreas Zimmermann, LL.M. (Harvard) studierte an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen sowie an der Université de Droit, d'Économie et des Sciences d'Aix-Marseille III. Nach dem Ersten Staatsexamen war er neben seinem Zivildienst zugleich als geprüfte wissenschaftliche Hilfskraft bei Herrn Prof. Dr. Hans v. Mangoldt tätig. Es folgte ein LL.M.-Studium an der Harvard Law School sowie eine dreimonatige Tätigkeit bei der New Yorker Kanzlei O'Melveny & Myers.
Während des Referendariats, das er bei verschiedenen Stagen wie dem VHG Baden-Württemberg, der Hochschule für Verwaltungswissenschaften sowie im Juristischen Dienst der Europäischen Kommission absolvierte, wechselte er nach Heidelberg, um dort als Assistent am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht zu arbeiten. Dem Zweiten Juristischen Staatsexamen folgten eine Tätigkeit als wissenschaftlicher Referent am Max-Planck-Institut sowie die Promotion mit einer Arbeit zu dem neuen Art. 16 a GG ("Das neue Grundrecht auf Asyl - Verfassungs- und völkerrechtliche Grenzen und Voraussetzungen"). Anschließend nahm er eine Gastdozentur an der Michigan School of Law wahr, bevor er an das Max-Planck-Institut zurückkehrte.
Die der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg im Jahr 1999 vorgelegte Habilitationsschrift beschäftigte sich mit Fragen der Staatensukzession in völkerrechtliche Abkommen ("Staatennachfolge in Verträge - zugleich ein Beitrag zu Möglichkeiten und Grenzen völkerrechtlicher Kodifikation"), für die ihm die Lehrbefugnis für "Deutsches und Ausländisches Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht" verliehen wurde. Nach Lehrstuhlvertretungen in Heidelberg, Regensburg und Hannover sowie einer Gastprofessur an der Universität Kopenhagen wurde er zum Wintersemester 2001/2002 an die Universität Kiel berufen, nachdem er zuvor einen Ruf an die Universität Hannover abgelehnt hatte. Im Frühjahr 2002 Ablehnung eines Rufes an das Institut de Hautes Etudes Internationales/ Graduate Institute of International Studies, Genf.
Von 1997 - 1998 war Andreas Zimmermann Mitglied und Berater der deutschen
Verhandlungsdelegation bei den Verhandlungen zur Schaffung eines
Ständigen Internationalen Strafgerichtshofes und von 1999 - 2001 wirkte
er in der beim Bundesministerium der Justiz gebildeten Expertenkommission
"Völkerstrafgesetzbuch" mit. Er ist ferner Vermittler nach dem
Annex zur Wiener Vertragskonvention sowie Mitglied des Fachausschusses
"Humanitäres Völkerrecht" beim Präsidium des Deutschen Roten Kreuzes.
2003 war er Mitglied der vom Ankläger des Internationalen Strafgerichtshofes
gebildeten Expertenarbeitsgruppe 'Complementarity in Practice' (http://www.icc-cpi.int/library/organs/otp/complementarity.pdf).
Seit 2006 Mitglied des VN- politischen Beirats des Auswärtigen Amtes.
Im Jahr 2002 Counsel im Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof
betreffend " Application
for Revision of the Judgment of 11 July 1996 in the Case concerning Application
of the Convention on the Prevention and Punishment of the Crime of Genocide
(Yugoslavia v. Bosnia and Herzegovina)", sowie 2006 im "Case
concerning the Application of the Convention on the Prevention and Punishment
of the Crime of Genocide (Bosnia and Herzegovina v. Serbia and Montenegro)."
2006 ad hoc Richter in zwei Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof
für Menschenrechte.
Prof. Zimmermanns Forschungsschwerpunkte liegen einerseits im allgemeinen Völkerrecht, und hier vor allem in den Bereichen friedliche Streitbeilegung, Völkerstrafrecht, Recht der Vereinten Nationen, sowie humanitäres Völkerrecht, andererseits im Bereich des Rechts der Europäischen Union, dort insbesondere der Außenbeziehungen. Weitere Schwerpunkte sind das (deutsche und internationale) Ausländer-, Asyl- und Staatsangehörigkeitsrecht sowie das Recht neuer Medien.
Arbeitsdokumente/Pleadings vor int. Gerichten u.ä.:
Beiträge in Sammebänden/ Festschriften u.ä.:
Kürzere Beiträge/ Berichte/ Übersetzungen